Hausordnung


Haus- und Platzordnung und allgemeine Kartenverkaufsbedingungen für das Metal Escalation Festival vom 26. bis 28.8.20220 Gelände Schloss Stuppach, 2640 Gloggnitz

Die Hausordnung gilt für die Veranstaltung Metal Escalation Festival und das gesamte Veranstaltungsgelände inkl. des Camping- und Parkplatzbereiches.

Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Verletzung von Personen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten sowie das Gelände vor Beschädigungen und Verunreinigungen und die Besucher vor Verletzungen zu schützen.

Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder gefährden, belästigen oder auf andere Weise beeinträchtigen.

Mit dem Zutritt zum Festivalgelände erklärt sich der Besucher mit einer Personen- und Alterskontrolle (NÖ Jugendschutzgesetz) und Körpercheck einverstanden, ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen wie Taschen und dergleichen. (Personen und Behältnisdurchsuchung).

Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Besuch der Veranstaltung und das Betreten des Festivalgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.

  1. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die Haus- und Platzordnung und erkennt diese, sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zur Gänze vorbehaltlos an. Im Falle behördlich verfügter Zutrittsmaßnahmen ist diesen Folge zu leisten. Diese Maßnahmen können auch kurzfristig durch die Behörden vor Veranstaltungsbeginn veröffentlicht werden (z.B. Änderung der Zutrittsregelung aufgrund Pandemie).
  2. Karte ohne Abriss ist ungültig.
  3. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Das Wiederbetreten des Festivalgeländes ist anschließend nur mit gültigem und vorgezeigtem Festivalband erlaubt. Dieses wird beim ersten Betreten des Geländes am Handgelenk des Besuchers angebracht und muss bei Verlangen vorgezeigt werden. Bändchen dürfen nicht manipuliert und/oder weiter gegeben werden.
  4. Die Rücknahme von bereits gekauften Karten ist nicht möglich.
  5. Für die Benützung/Aufenthaltes am Festival-Campingplatz muss ein entsprechender Nachweis vorzeigbar sein (Ticket oder Genehmigung des Veranstalters).
  6. Missachtung der Haus- und Platzordnung und Missbrauch der Karte und/oder Festivalbändchen, sowie der Berechtigung zur Benützung/Aufenthalt am Campingplatz wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsort und/oder Campingplatz nach sich.
  7. Die Mitnahme auf das Festivalgelände von gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschosse geeigneten Gegenstände wie Flaschen, Stöcke, Gläser, Dosen, Messer, Sessel, Klappstühle, Campingsessel, Kinderwägen und Buggys, Waffen jeder Art, Gasdruckflaschen jeder Art und anderen Gegenständen, die für die Sicherheit der Konzertbesucher eine Gefahr darstellen, sind verboten. Ebenso ist die Mitnahme, das Abbrennen oder Abschießen von Feuerwerksartikeln, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeder Art verboten. Das Mitführen von Rucksäcken und vergleichbaren größeren Taschen ist nicht gestattet. Das Mitnehmen von Campingdecken ist gestattet.
  8. Die Mitnahme auf den Camping- und/oder Parkplatz von gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschosse geeigneten Gegenstände wie Flaschen, Stöcke, Gläser, Messer, Waffen jeder Art, Gasdruckflaschen jeder Art und anderen Gegenständen, die für die Sicherheit der Konzertbesucher eine Gefahr darstellen, sind verboten. Ebenso ist die Mitnahme, das Abbrennen oder Abschießen von Feuerwerksartikeln, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeder Art verboten.
  9. Alkoholisierte Personen können von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  10. Die Künstler und Veranstalter gestatten keinerlei Audio und/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- oder Videokameras nicht erlaubt. Weiters ist nicht erlaubt, Fotoapparate mitzubringen, außer es ist den Besuchern mittels gültigem Presse- oder Fotopass erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht den Beteiligten Veranstaltungsausschluss und die erwähnten Gegenstände und/oder Geräte werden einbehalten!
  11. Beim Konzert kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und anderen Gesundheitsschäden bestehen. Für daraus resultierende Körperschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Entsprechender Gehörschutz wird unentgeltlich bei den Abendkassen bereitgestellt.
  12. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt des Geländes und der Besuch der Veranstaltung nicht erlaubt, Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr nur in Begleitung eines Erwachsenen und für entsprechenden Gehörschutz ist durch die Begleitperson Sorge zu tragen.
  13. Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung, TV- sowie Fotos und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen bzw. zu veröffentlichen.
  14. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Bei Schlechtwetter bitte auf entsprechend wetterfeste Kleidung achten. Regenschirme und Knirpse sind nicht gestattet.
  15. Bei teilweiser Nichtdurchführung, Programmänderungen bzw. Programmkürzungen, Abbruch – aus welchem Grund immer – (Witterung, höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Staatstrauer, Krankheit/Tod eines Gruppenmitglieds od. naher Angehörigen,…) und durch welche Ordnungsgewalt immer (Behörden, ..) bzw. aufgrund von wetter- oder technikbedingten Umständen, zu einem beliebigen Zeitpunkt ab dem ersten Festivaltag am 26.8.2022, ab 12:30 Uhr, erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises bzw. der Spesen wie Hotel, Reisekosten, Verpflegung, Versand- od. Ticketgebühren und bereits vorab gekaufte Festival T-Shirts. Besetzungs- Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind und berechtigen zu keiner Refundierung.
  16. „Höhere Gewalt“ im Sinne dieser Hausordnung ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, dass sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder Beschränkungen der zulässigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser Hausordnung gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.
  17. Eine Ticketrücknahme (Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Sämtliche gesetzliche, behördliche oder vom Veranstalter festgelegte zumutbare Auflagen und Maßnahmen (einschließlich dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Schutzmaske, der Durchführung von Gesundheitstests bzw. dessen Vorlage oder eines Nachweises von Schutzimpfungen) sind von sämtlichen Besuchern ausnahmslos einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Sofern ein Besucher eine solche Auflage oder Maßnahme nicht einhält (aus welchem Grund auch immer), ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos verweigern bzw. den Besucher der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Der Kunde ist in diesen Fällen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihm sonstige Ersatzansprüche gegen den Veranstalter zu.
  18. Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung können Tickets retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf der Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens bekannt gegeben wird. Im Falle einer Refundierung können allfällige Gebühren nicht rückerstattet werden, da die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurden.
  19. ABWEICHEND VON PUNKT ‎17 und 18 GILT FÜR VERANSTALTUNGEN, DIE AUFGRUND DER COVID-19-PANDEMIE ODER SONSTIGER FÄLLE HÖHERER GEWALT ENTFALLEN SIND, FOLGENDES: Dem Kunden wird anstelle der Rückzahlung des Ticketpreises ein Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausgestellt. Hinsichtlich des Wertes des auszustellenden Gutscheines gelten die aktuellen Bestimmungen des KuKuSpoSiG. Dem Kunden wird auch die Möglichkeit gegeben, sich – unabhängig von der Anwendbarkeit etwaiger Schwellenwerte betreffend die Ausstellung von Gutscheinen – einen Gutschein über den gesamten Rückerstattungsbetrag ausstellen zu lassen. Die Gutscheine werden von jener Vertriebstelle ausgestellt, über welche das Ticket bezogen wurde.
  20. Kunden können Gutscheine an jede natürliche Person übergeben. Der Inhaber des Gutscheins kann mit dem Gutschein das Entgelt für eine andere Veranstaltung des Veranstalters bezahlen, wobei ihr nähere Informationen über die Einlösungsmodalitäten auf der Website des Veranstalters findet. Die Höhe des zulässigen Gutscheinbetrags unterliegt folgender Staffelung:
  • Wenn der Ticketpreis weniger als 70 Euro betragen hat, darf der volle Betrag in einen Gutschein umgewandelt werden.
  • Wenn der Ticketpreis zwischen 70 Euro und 250 Euro betragen hat, darf der Gutscheinbetrag maximal 70 Euro betragen.
  • Wenn der Ticketpreis mehr als 250 Euro betragen hat, darf der 180 Euro übersteigende Betrag in einen Gutschein umgewandelt werden.
  • TERMINÄNDERUNGEN AUFGRUND DER COVID-19-PANDEMIE (oder anderer Fälle Höherer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesen Fällen keine neuen Tickets ausgestellt.
  • SOFERN EINE VERANSTALTUNG IN FÄLLEN HÖHERER GEWALT ZWAR NICHT GÄNZLICH ABGESAGT WERDEN MUSS, SICH JEDOCH DIE HÖCHSTZULÄSSIGE KAPAZITÄT DER VERANSTALTUNG REDUZIERT(etwa aufgrund von Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder der Beschränkungen der höchstzulässigen Besucherzahl) kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Kunden zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind. Für jene Kunden, welche in Folge dieser Entscheidung nicht zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind, gelten die Regelungen der Punkte 19 und ‎20 (Gutscheinlösung).
  • Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands bzw. Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung (etwa infolge von Höherer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. über die Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.
  • Im Evakuierungsfall (Unwetterwarnung,…) ist den Anweisungen des Veranstalters, dem Sicherheitspersonal sowie den Einsatzkräften unbedingt Folge zu leisten.
  • Sonstiges: Die vom Kunden aufgenommenen, zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden vom Veranstalter in elektronischer Form gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vom Veranstalter nur für eigene Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neunkirchen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Punkte wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sondern durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.

Weiters ist nicht gestattet:

  1. ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gelände und/oder den Campingplatz zu betreten.
  2. Bühne, Technik- und Backstagebereiche, sowie für die Besucher weitere gesperrte Bereiche des Veranstaltungsortes zu betreten, sofern dies nicht vom Veranstalter genehmigt wurde.
  3. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern.
  4. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen.
  5. Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen.
  6. Flugblätter und Plakate von Veranstaltungen anzubringen/auszuteilen, sofern dies nicht vom Veranstalter genehmigt wurde.
  7. Drogen mitzuführen oder zu konsumieren.
  8. Das Verstellen von Fluchtwegen und Notausgängen, sowie das Verstellen bzw. die Benützung des Behindertenbereiches, sofern keine Behinderung des Besuchers vorliegt oder es sich um deren Begleitperson handelt.
  9. Das Anzünden (außer Rauchwaren), oder Werfen von Gegenständen jeglicher Art.
  10. Speisen und Getränke jeglicher Art auf das Festivalgelände mitzunehmen.

VIELEN DANK FÜR IHR VERSTÄNDNIS!

DER VERANSTALTER.

Metal Escalation Konzertveranstaltung e.V.

Raiffeisengasse 8