{"id":53,"date":"2021-12-14T21:37:23","date_gmt":"2021-12-14T20:37:23","guid":{"rendered":"http:\/\/new.metal-escalation.at\/?page_id=53"},"modified":"2023-01-09T17:52:16","modified_gmt":"2023-01-09T16:52:16","slug":"hausordnung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.metal-escalation.at\/index.php\/kontakt\/hausordnung\/","title":{"rendered":"Hausordnung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Haus- und Platzordnung und allgemeine Kartenverkaufsbedingungen f\u00fcr das Metal Escalation Festival vom 26. bis 28.8.20220 Gel\u00e4nde Schloss Stuppach, 2640 Gloggnitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Hausordnung gilt f\u00fcr die Veranstaltung Metal Escalation Festival und das gesamte Veranstaltungsgel\u00e4nde inkl. des Camping- und Parkplatzbereiches.<\/p>\n\n\n\n<p>Ziel der Hausordnung ist es, die Gef\u00e4hrdung oder Verletzung von Personen zu verhindern, einen st\u00f6rungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gew\u00e4hrleisten sowie das Gel\u00e4nde vor Besch\u00e4digungen und Verunreinigungen und die Besucher vor Verletzungen zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes\/Ordnungsdienstes ist uneingeschr\u00e4nkt Folge zu leisten. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder gef\u00e4hrden, bel\u00e4stigen oder auf andere Weise beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde erkl\u00e4rt sich der Besucher mit einer Personen- und Alterskontrolle (N\u00d6 Jugendschutzgesetz) und K\u00f6rpercheck einverstanden, ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenst\u00e4nden wie Taschen und dergleichen. (Personen und Beh\u00e4ltnisdurchsuchung).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr mitgenommene Gegenst\u00e4nde \u00fcbernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Besuch der Veranstaltung und das Betreten des Festivalgel\u00e4ndes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die Haus- und Platzordnung und erkennt diese, sowie die einschl\u00e4gig gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Bestimmungen zur G\u00e4nze vorbehaltlos an. Im Falle beh\u00f6rdlich verf\u00fcgter Zutrittsma\u00dfnahmen ist diesen Folge zu leisten. Diese Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen auch kurzfristig durch die Beh\u00f6rden vor Veranstaltungsbeginn ver\u00f6ffentlicht werden (z.B. \u00c4nderung der Zutrittsregelung aufgrund Pandemie).<\/li>\n\n\n\n<li>Karte ohne Abriss ist ung\u00fcltig.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre G\u00fcltigkeit. Das Wiederbetreten des Festivalgel\u00e4ndes ist anschlie\u00dfend nur mit g\u00fcltigem und vorgezeigtem Festivalband erlaubt. Dieses wird beim ersten Betreten des Gel\u00e4ndes am Handgelenk des Besuchers angebracht und muss bei Verlangen vorgezeigt werden. B\u00e4ndchen d\u00fcrfen nicht manipuliert und\/oder weiter gegeben werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die R\u00fccknahme von bereits gekauften Karten ist nicht m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die Ben\u00fctzung\/Aufenthaltes am Festival-Campingplatz muss ein entsprechender Nachweis vorzeigbar sein (Ticket oder Genehmigung des Veranstalters).<\/li>\n\n\n\n<li>Missachtung der Haus- und Platzordnung und Missbrauch der Karte und\/oder Festivalb\u00e4ndchen, sowie der Berechtigung zur Ben\u00fctzung\/Aufenthalt am Campingplatz wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsort und\/oder Campingplatz nach sich.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitnahme auf das Festivalgel\u00e4nde von gef\u00e4hrlichen, sperrigen oder als Wurfgeschosse geeigneten Gegenst\u00e4nde wie Flaschen, St\u00f6cke, Gl\u00e4ser, Dosen, Messer, Sessel, Klappst\u00fchle, Campingsessel, Kinderw\u00e4gen und Buggys, Waffen jeder Art, Gasdruckflaschen jeder Art und anderen Gegenst\u00e4nden, die f\u00fcr die Sicherheit der Konzertbesucher eine Gefahr darstellen, sind verboten. Ebenso ist die Mitnahme, das Abbrennen oder Abschie\u00dfen von Feuerwerksartikeln, Feuerwerksk\u00f6rper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeder Art verboten. Das Mitf\u00fchren von Rucks\u00e4cken und vergleichbaren gr\u00f6\u00dferen Taschen ist nicht gestattet. Das Mitnehmen von Campingdecken ist gestattet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitnahme auf den Camping- und\/oder Parkplatz von gef\u00e4hrlichen, sperrigen oder als Wurfgeschosse geeigneten Gegenst\u00e4nde wie Flaschen, St\u00f6cke, Gl\u00e4ser, Messer, Waffen jeder Art, Gasdruckflaschen jeder Art und anderen Gegenst\u00e4nden, die f\u00fcr die Sicherheit der Konzertbesucher eine Gefahr darstellen, sind verboten. Ebenso ist die Mitnahme, das Abbrennen oder Abschie\u00dfen von Feuerwerksartikeln, Feuerwerksk\u00f6rper, Wunderkerzen und pyrotechnische Artikel jeder Art verboten.<\/li>\n\n\n\n<li>Alkoholisierte Personen k\u00f6nnen von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die K\u00fcnstler und Veranstalter gestatten keinerlei Audio und\/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von Tonbandger\u00e4ten, Film- oder Videokameras nicht erlaubt. Weiters ist nicht erlaubt, Fotoapparate mitzubringen, au\u00dfer es ist den Besuchern mittels g\u00fcltigem Presse- oder Fotopass erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht den Beteiligten Veranstaltungsausschluss und die erw\u00e4hnten Gegenst\u00e4nde und\/oder Ger\u00e4te werden einbehalten!<\/li>\n\n\n\n<li>Beim Konzert kann aufgrund der Lautst\u00e4rke die Gefahr von H\u00f6r- und anderen Gesundheitssch\u00e4den bestehen. F\u00fcr daraus resultierende K\u00f6rpersch\u00e4den \u00fcbernimmt der Veranstalter keine Haftung. Entsprechender Geh\u00f6rschutz wird unentgeltlich bei den Abendkassen bereitgestellt.<\/li>\n\n\n\n<li>Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt des Gel\u00e4ndes und der Besuch der Veranstaltung nicht erlaubt, Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr nur in Begleitung eines Erwachsenen und f\u00fcr entsprechenden Geh\u00f6rschutz ist durch die Begleitperson Sorge zu tragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung, TV- sowie Fotos und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm w\u00e4hrend seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgel\u00e4nde gemacht wurden, entsch\u00e4digungslos ohne zeitliche oder \u00f6rtliche Einschr\u00e4nkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen bzw. zu ver\u00f6ffentlichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Bei Schlechtwetter bitte auf entsprechend wetterfeste Kleidung achten. Regenschirme und Knirpse sind nicht gestattet.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei teilweiser Nichtdurchf\u00fchrung, Programm\u00e4nderungen bzw. Programmk\u00fcrzungen, Abbruch &#8211; aus welchem Grund immer &#8211; (Witterung, h\u00f6here Gewalt, beh\u00f6rdliche Anordnung, Staatstrauer, Krankheit\/Tod eines Gruppenmitglieds od. naher Angeh\u00f6rigen,\u2026) und durch welche Ordnungsgewalt immer (Beh\u00f6rden, ..) bzw. aufgrund von wetter- oder technikbedingten Umst\u00e4nden, zu einem beliebigen Zeitpunkt ab dem ersten Festivaltag am 26.8.2022, ab 12:30 Uhr, erfolgt keine R\u00fcckerstattung des Kaufpreises bzw. der Spesen wie Hotel, Reisekosten, Verpflegung, Versand- od. Ticketgeb\u00fchren und bereits vorab gekaufte Festival T-Shirts. Besetzungs- Programm- und Termin\u00e4nderungen sind dem Veranstalter stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringf\u00fcgig oder sachlich gerechtfertigt sind und berechtigen zu keiner Refundierung.<\/li>\n\n\n\n<li>\u201eH\u00f6here Gewalt\u201c im Sinne dieser Hausordnung ist jedes au\u00dfergew\u00f6hnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, dass sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unm\u00f6glich, undurchf\u00fchrbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschlie\u00dflich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, \u00f6ffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, einschlie\u00dflich nationaler und internationaler Reise- und\/oder Einreisebeschr\u00e4nkungen sowie sonstige Beschr\u00e4nkungen und\/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeintr\u00e4chtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabst\u00e4nden oder Beschr\u00e4nkungen der zul\u00e4ssigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall H\u00f6herer Gewalt im Sinne dieser Hausordnung gelten und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Ticketr\u00fccknahme (R\u00fcckkauf) ist \u2013 mit Ausnahme einer vollst\u00e4ndigen Absage durch den Veranstalter \u2013 nicht m\u00f6glich. S\u00e4mtliche gesetzliche, beh\u00f6rdliche oder vom Veranstalter festgelegte zumutbare Auflagen und Ma\u00dfnahmen (einschlie\u00dflich dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Schutzmaske, der Durchf\u00fchrung von Gesundheitstests bzw. dessen Vorlage oder eines Nachweises von Schutzimpfungen) sind von s\u00e4mtlichen Besuchern ausnahmslos einzuhalten bzw. zu ber\u00fccksichtigen. Sofern ein Besucher eine solche Auflage oder Ma\u00dfnahme nicht einh\u00e4lt (aus welchem Grund auch immer), ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos verweigern bzw. den Besucher der Veranstaltungsst\u00e4tte zu verweisen. Der Kunde ist in diesen F\u00e4llen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihm sonstige Ersatzanspr\u00fcche gegen den Veranstalter zu.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Falle der vollst\u00e4ndigen Absage einer Veranstaltung k\u00f6nnen Tickets retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf der Website des Veranstalters und\/oder des Ticketingunternehmens bekannt gegeben wird. Im Falle einer Refundierung k\u00f6nnen allf\u00e4llige Geb\u00fchren nicht r\u00fcckerstattet werden, da die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurden.<\/li>\n\n\n\n<li>ABWEICHEND VON PUNKT&nbsp;\u200e17 und 18&nbsp;GILT F\u00dcR VERANSTALTUNGEN, DIE AUFGRUND DER COVID-19-PANDEMIE ODER SONSTIGER F\u00c4LLE H\u00d6HERER GEWALT ENTFALLEN SIND,&nbsp;FOLGENDES: Dem Kunden wird anstelle der R\u00fcckzahlung des Ticketpreises ein Gutschein \u00fcber den zu erstattenden Betrag ausgestellt. Hinsichtlich des Wertes des auszustellenden Gutscheines gelten die aktuellen Bestimmungen des KuKuSpoSiG. Dem Kunden wird auch die M\u00f6glichkeit gegeben, sich \u2013 unabh\u00e4ngig von der Anwendbarkeit etwaiger Schwellenwerte betreffend die Ausstellung von Gutscheinen \u2013 einen Gutschein \u00fcber den gesamten R\u00fcckerstattungsbetrag ausstellen zu lassen. Die Gutscheine werden von jener Vertriebstelle ausgestellt, \u00fcber welche das Ticket bezogen wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Kunden k\u00f6nnen Gutscheine an jede nat\u00fcrliche Person \u00fcbergeben. Der Inhaber des Gutscheins kann mit dem Gutschein das Entgelt f\u00fcr eine andere Veranstaltung des Veranstalters bezahlen, wobei ihr n\u00e4here Informationen \u00fcber die Einl\u00f6sungsmodalit\u00e4ten auf der Website des Veranstalters findet. Die H\u00f6he des zul\u00e4ssigen Gutscheinbetrags unterliegt&nbsp;folgender Staffelung:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wenn der Ticketpreis weniger als 70 Euro betragen hat, darf der volle Betrag in einen Gutschein umgewandelt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn der Ticketpreis zwischen 70 Euro und 250 Euro betragen hat, darf der Gutscheinbetrag maximal 70 Euro betragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn der Ticketpreis mehr als 250 Euro betragen hat, darf der 180&nbsp;Euro \u00fcbersteigende Betrag in einen Gutschein umgewandelt werden.<strong><\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>TERMIN\u00c4NDERUNGEN AUFGRUND DER COVID-19-PANDEMIE&nbsp;(oder anderer F\u00e4lle H\u00f6herer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringf\u00fcgig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin l\u00e4ngstens 18 Monate nach dem urspr\u00fcnglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen F\u00e4llen ihre G\u00fcltigkeit und k\u00f6nnen f\u00fcr den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesen F\u00e4llen keine neuen Tickets ausgestellt.<\/li>\n\n\n\n<li>SOFERN EINE VERANSTALTUNG IN F\u00c4LLEN H\u00d6HERER GEWALT ZWAR NICHT G\u00c4NZLICH ABGESAGT WERDEN MUSS, SICH JEDOCH DIE H\u00d6CHSTZUL\u00c4SSIGE KAPAZIT\u00c4T DER VERANSTALTUNG REDUZIERT(etwa aufgrund von Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabst\u00e4nden oder der Beschr\u00e4nkungen der h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Besucherzahl) kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Kunden zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind. F\u00fcr jene Kunden, welche in Folge dieser Entscheidung nicht zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind, gelten die Regelungen der Punkte&nbsp;19 und&nbsp;\u200e20&nbsp;(Gutscheinl\u00f6sung).<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands bzw. K\u00fcnstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsst\u00e4tte (etwa infolge von H\u00f6herer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsst\u00e4tte) nicht verschuldeten oder durch den\/die K\u00fcnstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungs\u00e4nderung (etwa infolge von H\u00f6herer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgeb\u00fchren etc.) ersetzt. \u00dcber Absagen, Verschiebungen, wesentliche Ver\u00e4nderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. \u00fcber die Website des Veranstalters und\/oder des Ticketingunternehmens und\/oder der Veranstaltungsst\u00e4tte) informieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Evakuierungsfall (Unwetterwarnung,\u2026) ist den Anweisungen des Veranstalters, dem Sicherheitspersonal sowie den Einsatzkr\u00e4ften unbedingt Folge zu leisten.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Sonstiges: <\/strong>Die vom Kunden aufgenommenen, zur Auftragsdurchf\u00fchrung notwendigen Daten werden vom Veranstalter in elektronischer Form gespeichert. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vom Veranstalter nur f\u00fcr eigene Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Neunkirchen. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Punkte wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt, sondern durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am n\u00e4chsten kommt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Weiters ist nicht gestattet:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>ohne g\u00fcltige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung das Gel\u00e4nde und\/oder den Campingplatz zu betreten.<\/li>\n\n\n\n<li>B\u00fchne, Technik- und Backstagebereiche, sowie f\u00fcr die Besucher weitere gesperrte Bereiche des Veranstaltungsortes zu betreten, sofern dies nicht vom Veranstalter genehmigt wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu \u00fcbersteigen oder zu erklettern.<\/li>\n\n\n\n<li>au\u00dferhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gel\u00e4nde in sonstiger Weise zu beschmutzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Tiere in den Veranstaltungsort mitzubringen.<\/li>\n\n\n\n<li>Flugbl\u00e4tter und Plakate von Veranstaltungen anzubringen\/auszuteilen, sofern dies nicht vom Veranstalter genehmigt wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Drogen mitzuf\u00fchren oder zu konsumieren.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Verstellen von Fluchtwegen und Notausg\u00e4ngen, sowie das Verstellen bzw. die Ben\u00fctzung des Behindertenbereiches, sofern keine Behinderung des Besuchers vorliegt oder es sich um deren Begleitperson handelt.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Anz\u00fcnden (au\u00dfer Rauchwaren), oder Werfen von Gegenst\u00e4nden jeglicher Art.<\/li>\n\n\n\n<li>Speisen und Getr\u00e4nke jeglicher Art auf das Festivalgel\u00e4nde mitzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>VIELEN DANK F\u00dcR IHR VERST\u00c4NDNIS!<\/p>\n\n\n\n<p>DER VERANSTALTER.<\/p>\n\n\n\n<p>Metal Escalation Konzertveranstaltung e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>Raiffeisengasse 8<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Haus- und Platzordnung und allgemeine Kartenverkaufsbedingungen f\u00fcr das Metal Escalation Festival vom 26. bis 28.8.20220 Gel\u00e4nde Schloss Stuppach, 2640 Gloggnitz Die Hausordnung gilt f\u00fcr die Veranstaltung Metal Escalation Festival und das gesamte Veranstaltungsgel\u00e4nde inkl. des Camping- und Parkplatzbereiches. 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